Wissenswertes

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Schulallltag an der Joseph-Kehrein-Schule. Ergänzende und/oder weiterführende Informationen erhalten Sie über unsere regelmäßig erscheinenden Elternbriefe sowie bei Bedarf im Rahmen der Elternabende.

Anmeldung & Einschulung

Schulanmeldung

Reguläre Anmeldung für Klassenstufe 1

Für die Anmeldungen der Kinder, die regulär in die Klassenstufe 1 eingeschult werden, erhalten Sie zu gegebenem Zeitpunkt entsprechende Informationen und Unterlagen.
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Schulanmeldung folgende Punkte:

  • Es gibt separate Terminblöcke für die Anmeldung von „Pflicht-Kindern“ und „Kann-Kindern“. Über diese Termine werden Sie zu gegebenem Zeitpunkt über verschiedene Wege (z.B. Anschreiben zur Schulanmeldung, Amtsblatt, Schuljahreskalender auf dieser Internetseite, etc. ) informiert.
  • Beachten Sie, dass die jeweiligen Anmeldetermine bindend sind und nur in Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund nach vorheriger Rücksprache mit der Schule anders terminiert werden können. Insbesondere was die reguläre Anmeldung der Pflicht-Kinder betrifft, zieht ein unentschuldigtes Nichterscheinen zur Anmeldung ein Bußgeldverfahren nach sich.
  • Bringen Sie Ihr Kind bitte zur Schulanmeldung mit.
  • Hinsichtlich der Einteilung der zukünftigen Klassen kann für jedes Kind der Name (Vor- und Nachname) eines Wunschpartners, also eines anderen Kindes, welches zum selben Zeitpunkt an der Joseph-Kehrein-Schule angemeldet wird, angegeben werden. Beachten Sie jedoch, dass hier „gegenseitige Wünsche“ erforderlich sind, damit diese bei der Klassenbildung Berücksichtigung finden können. Sprechen Sie sich deshalb im Vorfeld der Anmeldung mit den jeweiligen Wunschpartnern bzw. den entsprechenden Eltern ab.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Unterlagen zur Schulanmeldung vollständig vorliegen (Kita-Bescheinigung, Stammbuch oder Geburtsurkunde, Nachweis des Masernschutzes durch Vorlage des Impfausweises oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung, etc.) und Sie die benötigten Formulare ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.
  • Die Dokumente zur Schulanmeldung müssen von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Sollte das Sorgerecht gerichtlich anderweitig geregelt sein, so muss dies über entsprechende offizielle Dokumente nachgewiesen werden.

Informationen bezüglich der Klassenleitungen und der Einteilung der zukünftigen Klassen sowie zu den Einschulungsfeierlichkeiten für Ihr Kind erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.


Anmeldung während des laufenden Schuljahres

Um Ihr Kind während des laufenden Schuljahres an der Joseph-Kehrein-Schule anzumelden, nehmen Sie bitte im Vorfeld über die unten angegebenen Daten Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen entsprecheden Anmelde-Termin.

Beachten Sie, dass die Dokumente zur Schulanmeldung von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden müssen. Sollte das Sorgerecht gerichtlich anderweitig geregelt sein, so muss dies über entsprechende offizielle Dokumente nachgewiesen werden.

Schul- & Unterrichtszeiten

Unterrichtszeiten

Die regulären Unterrichtszeiten sind für die Klassenstufen 1 und 2 jeweils von 8:00 – 12:00 Uhr (Stufe 2 freitags bis 13 Uhr), die Klassenstufen 3 und 4 haben täglich von 8:00 – 13:00 Uhr Unterricht.

Der Ganztagsunterricht findet für alle Klassenstufen von Montag bis Donnerstag jeweils bis 16 Uhr statt. Freitags können die GTS-Kinder im Rahmen der Erweiterten Betreuung ebenfalls bis 16 Uhr betreut werden. (Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten.)

Offener Anfang

Vor Unterrichtsbeginn findet der Offene Anfang für alle Klassen ab 7:50 Uhr statt, bei dem die Kinder mit ihren jeweiligen Lehrkräften in den Klassenraum gehen und sich dort gemeinsam auf den Tag einstimmen.

Aufsichten

Vor Unterrichtsbeginn werden die Kinder ab 7:40 Uhr durch unsere Lehrkräfte auf dem Schulhof beaufsichtigt, weshalb die Kinder erst ab dann das Schulgelände betreten dürfen.
Sowohl während der Vormittagspausen als auch in den Pausen des GTS-Unterrichts werden die Kinder auf dem Schulgelände beaufsichtigt.

Beachten Sie bitte, dass vor 7:40 Uhr und nach dem Ende des GTS-Unterrichts um 16:00 keine Beaufsichtigung stattfindet.

Ferien und bewegliche Ferientage

Grundsätzlich findet der Unterricht an allen regulären Werktagen außerhalb der Ferien zu den oben genannten Zeiten statt. Eine Übersicht über die zusätzlichen beweglichen Ferientage erhalten Sie über die Elternbriefe. An gleicher Stelle werden auch andere schul- oder stufenweite unterrichtsfreie Tage (z.B. Studientag, VERA-Auswertungsstudientag, etc.) kommuniziert.
Eine Übersicht über die für Rheinland-Pfalz gültigen Ferien und Feiertage finden Sie unter Schulferien.org.

Fernbleiben vom Unterricht

Muss ein Kind (z.B. wegen Krankheit) der Schule fernbleiben, informieren die Eltern die Schule unbedingt an diesem Tag vor Unterrichtsbeginn (über Untis oder einen Anruf zwischen 7:30 und 8:00 Uhr).
Spätestens nach 3 Tagen ist lt. § 22 der Grundschulordnung eine begründete schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Einen entsprechenden Vordruck hierfür können Sie im Downloadbereich oder auch über Ihren Untis-Zugang herunterladen.

Sport- & Schwimmunterricht

Der Sportunterricht, an dem alle Klassenstufen teilnehmen, findet in der schuleigenen, bei Bedarf teilbaren Sporthalle oder auf den angrenzenden Sport-Außenanlagen statt.

Im 3. Schuljahr nehmen die Schülerinnen und Schüler der JKS am Schwimmunterricht teil, der dann auch Bestandteil der Sportnote ist.

Der Schwimmunterricht findet im Mons-Tabor-Bad in Montabaur statt, welches per speziell eingerichteter Busverbindung erreicht wird.

Für den Sport- und Schwimmunterricht gelten besondere Vorgaben hinsichtlich geeigneter Bekleidung und dem Tragen von Uhren und Schmuck. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen der Elternabende sowie über die Elternbriefe.

Schulweg

Schulweg zu Fuß

Insbesondere im Hinblick auf die schwierige Verkehrs- und Parksituation im Umfeld der Schule, aber unter Berücksichtigung der Schulweg-Längen in unserem Schulbezirk, empfehlen wir, dass unsere Schülerinnen und Schüler zu Fuß zur Schule kommen. (Eine Übersicht aller zum Schulbezirk der JKS gehörenden Straßen ist im Downloadbereich zu finden.)
Idealerweise organisieren die Eltern untereinander entsprechende Schulweg-Gemeinschaften.

Schülertransport mit dem PKW

Selbstverständlich können die Kinder auch mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Dabei sind die vor Ort befindlichen Parkverbotszonen und Haltemöglichkeiten, die auch über unsere Elternbriefe kommuniziert werden, zu beachten. Da die Schule in einer Sackgasse liegt, ist besonders während der Bring- und Abholzeiten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Um den hier leider regelmäßig auftretenden Schwierigkeiten und daraus resultierender Gefährdungssituationen für die Kinder entgegenzuwirken, empfehlen wir den Eltern die Schule nicht direkt anzufahren, sondern auch die Halte- und Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen, von wo aus die Schule in wenigien Mituten fußläufig zu erreichen ist, in Betracht zu ziehen.

Schülertransport per ÖPNV

Es besteht auch die Möglichkeit mit dem Bus zur Schule zu kommen. Bei den Bussen, welche die JKS anfahren, handelt es sich nicht um eingesetzte Schulbusse, sondern um reguläre Linienbusse. Entsprechende (Monats-)Fahrkarten müssen eigenverantwortlich von den Eltern über die DB Regio oder vor Ort im Bus bezogen werden. Aus diesem Grund liegen der Schule keine Informationen über evtl. Ausfälle, Verspätungen etc. vor.

Ganztagsschule

Ganztagsschule (GTS)

Die Kinder, welche die GTS besuchen, nehmen nach der regulären Unterrichtszeit am Vormittag in der Mensa ein Mittagessen zu sich und haben eine Erholungspause.

Im Anschluss daran werden in den Lernzeiten bzw. Lern-AGs die Hausaufgaben unter Aufsicht erledigt, bevor dann die verschiedenen unterrichtsergänzenden Angebote stattfinden. Thematisch sind diese breit gefächert und umfassen die Bereiche Kunst, Kultur, Lesen, digitale Bildung, textiles Gestalten, Werken, Töpfern, Sport und Bewegung, Tiere, Natur und Umwelt, musikalische Bildung, Gesundheit und Ernährung.

Der Unterricht endet von Montag bis Donnerstag für die Kinder, die an der GTS teilnehmen, um 16:00 Uhr, freitags findet keine GTS statt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kinder für die erweiterte Betreuung anzumelden, um auch freitags eine Betreuung bis 16 Uhr zu gewährleisten.

Wichtige Hinweise zur GTS:

  • Nach erfolgter Anmeldung ist die Teilnahme an der GTS verpflichtend. Private Termine, Vereins- oder Freizeitaktivitäten müssen entsprechend nach 16:00 Uhr terminiert werden.
  • Bei Terminen, die nicht anderes zu legen sind (z.B. Arzttermine), können die Kinder in Ausnahmefällen nach vorheriger Rücksprache mit der Klassenleitung freigestellt werden. Für die betreffenden Kinder endet die Schule an diesem Tag nach dem regulären Vormittagsunterricht (Klassenstufe 1/2: 12 Uhr | Klassenstufe 3/4: 13 Uhr).
  • Bei Besuch der Ganztagsschule ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Diese Verpflegung ist kostenpflichtig und wird mit der Firma „Sander Catering“ über ein Guthaben-Konto abgerechnet.
  • Weitere Informationen über die Ganztagsschule finden Sie unter gleichnamiger Überschrift im Downloadbereich.

Betreuende Grundschule

Bei der Betreuenden Grundschule handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot des Schulträgers. Dabei handelt es sich um eine reines Betreuungsangebot, Nachhilfe oder Hausaufgabenhilfe werden Ihrem Kind nicht erteilt. Auch eine Mittagsverpflegung in der Mensa steht hier nicht zur Verfügung.

Die Zeiten zum Besuch der Betreuten Grundschule können zu Beginn des Schuljahres individuell festgelegt werden. Die angemeldeten Kinder können hier an den regulären Schultagen bis 13:30 Uhr betreut werden, eine Frühbetreuung am Morgen ist ab 7:30 Uhr möglich. Ergänzend können die GTS-Kinder im Rahmen der Erweiterten Betreuung freitags ebenfalls bis 16 Uhr betreut werden.

Ein Anspruch auf die Betreuung besteht nicht. Die Aufnahme in die „Betreuende Grundschule“ wird aktuell über ein Losverfahren realisiert, wenn die Zahl der Anmeldung über der Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze liegt.

Weitere Informationen können Sie hier über die entsprechenden Seiten der VG Montabaur abrufen. Die Satzung über die Betreuenden Grundschulen der VG Montabaur können Sie unter Downloads abrufen.

Herkunftssprachenunterricht

Kinder beim Herkunftsspracheunterricht (HSU)

Herkunftssprachenunterricht (HSU) wird in Rheinland Pfalz in vielen Sprachen für Schülerinnen und Schüler von der Grundschule bis Klassenstufe 10 angeboten. Die angemeldete Schülerinnen und Schüler können dort an bereits erworbene Kompetenzen in einer Familien- oder Herkunftssprache anknüpfen und neben dem Sprechen auch das Lesen und Schreiben in ihrer Familiensprache lernen. Kultur und Landeskunde gehören ebenfalls zu den verbindlichen Themen.

Die Leistungsbeurteilung für den HSU ist Bestandteil des regulären Zeugnisses, wobei die Note jedoch nicht versetzungsrelevant ist.

Beachten Sie, dass der HSU kein Fremdsprachenunterricht ist, in dem eine Sprache grundständig erlernt werden kann. Die Teilnahme richtet sich an Kinder mit Migrationshintergrund, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die in ihrer Familie aktiv eine andere Muttersprache sprechen und in der sie auch bereits entsprechende Vor- und Grundkenntnisse haben.

Der Herkunftssprachenunterricht findet je nach Sprache an unterschiedlichen Schulen statt. Ausschlaggebend sind hier, neben der Anzahl der für die jeweilige Sprache angemeldeten Kinder, auch räumliche Voraussetzungen und die Verfügbarkeit entsprechend ausgebildeter HSU-Lehrkräfte.

Die Anmeldung für den Herkunftssprachenunterricht erfolgt jeweils an der Schule, die Ihr Kind besucht. Die Anmeldung/Bestätigung muss jährlich stattfinden. Auch wenn Ihr Kind bereits den HSU im Vorjahr besucht hat, muss diese erneut bestätigt werden. Der Termin für die Anmeldung liegt immer im Frühjahr vor dem Beginn des Schuljahres, worüber die Eltern teilnahmeberechtigter Schülerinnen und Schüler der JKS jedes Jahr frühzeitig von uns informiert werden.

Zur Klärung der häufigsten Fragen zum HSU finden Sie unter auf unserer Downloadseite eine entsprechende FAQ des Bildungsministeriums.

Weitere Informationen zum Herkunftssprachenunterricht finden Sie über diesen Link auf den Seiten des Bildungsservers.

Kinderbüro

Kinderbüro – ein offenes Ohr an unserer Schule

Das Kinderbüro (ehemals „Mobiles Sorgenbüro“) ist ein niedrigschwelliges Beratungsangebot direkt in der Schule. Kinder können sich mit kleinen Sorgen und großen Nöten an eine erfahrene, qualifizierte pädagogische Fachkraft wenden – vertraulich, wertschätzend und auf Augenhöhe.
Im Gespräch geht es z. B. um Konflikte mit Mitschülerinnen oder Mitschülern, Belastungen in der Familie oder Ängste, die Kinder beschäftigen. Ziel ist es, gemeinsam Entlastung zu schaffen und passende nächste Schritte zu finden. Bei Bedarf können – immer im Sinne des Kindes – auch Eltern und weitere Fachdienste einbezogen werden. Zusätzlich werden (je nach Bedarf) Projekte mit Klassen oder Gruppen zur Stärkung des Miteinanders durchgeführt.

Aktuell wird das Kinderbüro an der Joseph-Kehrein-Schule an drei Tagen pro Woche (Montag, Dienstag und Donnerstag) von Frau Katharina Mittelstaedt im Auftrag des Kinderschutzbundes – Kreisverband Westerwald Höhr-Grenzhausen e. V. durchgeführt.
Kontakt: katharina.mittelstaedt@kinderschutzbund-westerwald.de

Weitere Informationen zum Kinderbüro finden Sie unter der URL: https://www.kinderschutzbund-westerwald.de/unsere-arbeit/kinderbuero/