Unterrichtszeiten
Die regulären Unterrichtszeiten sind für die Klassenstufen 1 und 2 jeweils von 8:00 – 12:00 Uhr (Stufe 2 freitags bis 13 Uhr), die Klassenstufen 3 und 4 haben täglich von 8:00 – 13:00 Uhr Unterricht.
Der Ganztagsunterricht findet für alle Klassenstufen von Montag bis Donnerstag jeweils bis 16 Uhr statt. Freitags können die GTS-Kinder im Rahmen der Erweiterten Betreuung ebenfalls bis 16 Uhr betreut werden. (Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten.)
Offener Anfang
Vor Unterrichtsbeginn findet der Offene Anfang für alle Klassen ab 7:50 Uhr statt, bei dem die Kinder mit ihren jeweiligen Lehrkräften in den Klassenraum gehen und sich dort gemeinsam auf den Tag einstimmen.
Aufsichten & Pausen
Vor Unterrichtsbeginn werden die Kinder ab 7:40 Uhr durch unsere Lehrkräfte auf dem Schulhof beaufsichtigt, weshalb die Kinder erst ab dann das Schulgelände betreten dürfen.
Sowohl während der Vormittagspausen als auch in den Pausen des GTS-Unterrichts werden die Kinder auf dem Schulgelände beaufsichtigt.
Beachten Sie bitte, dass vor 7:40 Uhr und nach dem Ende des GTS-Unterrichts um 16:00 keine Beaufsichtigung stattfindet.
Über den Tag verteilt haben unsere Schülerinnen und Schüler mehrere Hofpausen, die zum Spielen und Ausruhen genutzt werden können. Auch die kurzen 5-Minuten-Pausen zwischen den Stunden ermöglichen weitere Regenerationsphasen, sind jedoch primär der Vorbereitung auf die nächste Stunde, den Raumwechseln oder notwendiger Toilettengänge vorbehalten.
Abhängig von der individuellen Konzentrations- und Aufmerksamkeitssituation bieten wir insbesondere in den jüngeren Jahrgängen zusätzlich zu den regulären Pausen kurze Lauf- und Bewegungsphasen während der Unterrichtsstunden an.
Ferien und bewegliche Ferientage
Grundsätzlich findet der Unterricht an allen regulären Werktagen außerhalb der Ferien zu den oben genannten Zeiten statt. Eine Übersicht über die zusätzlichen beweglichen Ferientage erhalten Sie über die Elternbriefe. An gleicher Stelle werden auch andere schul- oder stufenweite unterrichtsfreie Tage (z.B. Studientag, VERA-Auswertungsstudientag, etc.) kommuniziert.
Eine Übersicht über die für Rheinland-Pfalz gültigen Ferien und Feiertage finden Sie unter Schulferien.org.
Fernbleiben vom Unterricht
Muss ein Kind (z.B. wegen Krankheit) der Schule fernbleiben, informieren die Eltern die Schule unbedingt an diesem Tag vor Unterrichtsbeginn (über Untis oder einen Anruf zwischen 7:30 und 8:00 Uhr).
Spätestens nach 3 Tagen ist lt. § 22 der Grundschulordnung eine begründete schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Einen entsprechenden Vordruck hierfür können Sie im Downloadbereich oder auch über Ihren Untis-Zugang herunterladen.